

Ein bisher oft vernachlässigter Kostenfaktor befindet sich auf dem Praxiskonto häufig dort, wo er kaum vermutet wird.
Die Verbesserung der Kostenstruktur in Arztpraxen sollte auch die in der Regel bei mehreren Bankinstituten geführten Geschäftskonten umfassen. Dabei geht es keineswegs nur um die Kredit- und Überziehungszinsen, sondern auch um die sonstigen Kontokosten, die im Jahr durchaus vierstellige Beträge ausmachen können.
Dazu ein Beispiel: Das bisher letzte der zweimal jährlich stattfindenden Gespräche zwischen Rüdiger U., einem Praxisinhaber aus Hessen, seinem Steuerberater und dem für ihn zuständigen Mitarbeiter seiner Hausbank war nicht nur durch die Details zur wirtschaftlichen Lage der Praxis geprägt. Dem Arzt ging es dieses Mal auch um die aus seiner Sicht „zunehmende und nicht mehr zu akzeptierende Unübersichtlichkeit“ bei den Kosten seines Praxiskontos. Eine Gegenüberstellung der Kontokosten der vergangenen beiden Jahre, in denen fast eine Verdoppelung stattfand, verdeutlicht diese Entwicklung. Bleibt es nämlich bei dieser Dynamik, muss U. künftig mit einer Zins- und Gebührenbelastung von circa 8 000 Euro rechnen.
In den Kontokosten enthalten sind etwa 5 000 Euro für die regelmäßige Inanspruchnahme seines Überziehungskredits einschließlich Überziehungszinsen, die sich ebenfalls nicht immer verhindern lassen. Zum Thema der Kreditzinsen wird es ein kurzfristiges weiteres Gespräch geben, in dem die Hausbank zinsgünstigere Alternativen zum teuren Kontokorrentkredit aufzeigen will.
Ärgerlicher sind für U. die übrigen Gebühren, die ihm seine Bank regelmäßig in „Nettoabrechnungen“ präsentiert. Dazu werden ihm monatlich lediglich zwei Kostenbeträge, nämlich die Kreditzinsen und die „sonstigen Kontokosten“ auf dem Kontoauszug ausgewiesen. Es ist für ihn also nicht erkennbar, woraus sich diese Kosten zusammensetzen. Immerhin ändert sich das nun ebenfalls kurzfristig, da U. ab dem nächsten Rechnungsabschluss ausschließlich „Bruttoabrechnungen“ erhalten wird, die jeden einzelnen Kostenbestandteil darstellen. Somit kann U. dann monatlich die Einzelheiten erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergreifen.
Regelmäßiger Kontocheck
Das Beispiel zeigt, dass bankseitige Transparenz auch bei den mehr oder weniger alltäglichen Geschäften zwischen Ärzten und Kreditinstituten unabdingbar ist. So wie es für die Finanzbranche wichtig ist, mehr denn je über ihre eigene Kosteneffizienz nachzudenken, so muss es dem Geschäftskunden zugestanden werden, seinerseits vor allem mit jenen Banken zusammenzuarbeiten, die eine eigentlich selbstverständliche Kostentransparenz bieten. Dazu sollte auch ein vom Arzt regelmäßig durchgeführter Kontocheck gehören, der sich mit jeder einzelnen Position befasst und diese auf Plausibilität hin prüft.
So ist es nur schwer nachvollziehbar, dass vereinzelt immer noch grundsätzlich eine „Bereitstellungsprovision“ für den Überziehungskredit berechnet wird, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird. Die bankseitige Argumentation, dass der Überziehungskredit eben auch dann zur Verfügung gestellt werden muss, wenn er nicht genutzt wird, überzeugt dabei keineswegs. Schließlich dürften eventuell entstehende Kosten (wenn diese überhaupt anfallen) doch wohl bereits im Zinssatz des Überziehungskredits kalkuliert sein.
Ebenso wichtig sind Kontokosten durch „valutarische Überziehungen“. Diese entstehen dann, wenn die für die Kreditzinsberechnung wichtige Wertstellung („Valuta“) von Kontoabbuchungen nicht mit der Valuta der jeweiligen Kontogutschriften übereinstimmt. Wenn sowohl Gutschriften als auch Abbuchungen mit einem positiven Kontosaldo auf demselben Kontoauszug ausgewiesen werden, geht der Kunde in der Regel davon aus, dass keinerlei Kredit- und Überziehungszinsen anfallen. Dieser Eindruck kann jedoch täuschen, wenn die Wertstellungsdaten der Abbuchungen vor jenen der Gutschriften liegen, so dass vor allem bei größeren Kontoverfügungen ebenfalls ein Blick auf die jeweilige Wertstellung (sollte ebenfalls auf dem Kontoauszug stehen) geworfen werden sollte.
Technische Unterstützung
Sinnvoll ist darüber hinaus eine regelmäßige Prüfung der technischen Möglichkeiten der Banken bezüglich der Kontoführung. Electronic-Banking-Produkte können nicht nur den Zahlungsverkehr der Geschäftskunden vereinfachen, sie bieten darüber hinaus Sparpotenzial bei den Kosten. Vor allem der automatisierte Zahlungsausgleich innerhalb einzelner Bankkonten kann helfen, zusätzliche Kredit- und Überziehungszinsen zu vermeiden, in dem Guthaben zum Kontoausgleich von einem Kreditinstitut taggleich zu einer oder mehreren anderen Banken mit Kreditsalden transferiert wird. Die Überwachung von Zahlungseingängen, die Kontrolle fälliger Zins- und Tilgungsraten oder Vereinfachungen bei Gehaltszahlungen sind ebenfalls wichtige Möglichkeiten, die Bankenprogramme heutzutage bieten.
Michael Vetter