

In den Jahren 2000 bis 2011 haben die Bundesländer die jährlichen Krankenhausinvestitionen von knapp 3,4 Milliarden Euro auf etwa 2,7 Milliarden Euro zurückgefahren – ein Minus von 21 Prozent. Im selben Zeitraum stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen um mehr als ein Drittel (34,6 Prozent) von 44 Milliarden Euro auf etwa 60 Milliarden Euro. Derzeit gilt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz das Prinzip der dualen Finanzierung. Das heißt, die Bundesländer tragen die Investitionskosten der Krankenhäuser und die laufenden Kosten übernehmen die Krankenkassen durch die Zahlung von diagnosebasierten Fallpauschalen.
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