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Psychisch Kranke: Bald wieder behandeln statt fixieren


Ärztinnen und Ärzte sollen psychisch Kranke künftig auch dann wieder behandeln können, wenn diese nicht einwilligen können. Ein richterlicher Beschluss soll darüber entscheiden, ob eine Zwangsbehandlung erfolgen darf. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 7. November beschlossen hat. Die Neuregelung solle dafür sorgen, dass Ärzte nicht mehr sehenden Auges eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Patienten hinnehmen müssten, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Wenn jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliere, müsse der Staat zum Wohle des Patienten eingreifen können. Die Regelung ist nötig, weil der Bundesgerichtshof im Juni Ärzten Behandlungen gegen des Willen des Patienten untersagt hatte, auch wenn sie medizinisch indiziert sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde begrüßt den Gesetzentwurf. Die Fachgesellschaft hatte dringend eine gesetzliche Regelung für die Behandlung nicht- einwilligungsfähiger Patienten bei akuten Psychosen oder Wahnvorstellungen gefordert. Diese müssten solche Phasen zurzeit durch Isolation und Fixierung durchstehen. pb
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