POLITIK
Weiterbildung zum Facharzt: Reformkonzept am Start


Die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer haben einen Vorschlag für eine grundlegende Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgelegt. Die Weiterbildung soll strukturierter ablaufen und in Teilen berufsbegleitend möglich sein.
Die Weiterbildungsordnung ist eine Dauerbaustelle – das ist schon allein dem medizinischen Fortschritt geschuldet. Allerdings ist inzwischen nach Ansicht von Experten die Zeit für eine Kernsanierung gekommen. Das heißt, die Fassade – Gebiets-, Facharzt-, Zusatzbezeichnungen und Mindestweiterbildungszeiten – bleibt erhalten. Grundlegend verändert werden soll jedoch die Strukturierung der Inhalte.
Realistische Vorgaben
Dazu hat die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK) Ende Oktober ein Reformkonzept erarbeitet. Es sieht vor, dass die Inhalte der Weiterbildung künftig nicht mehr in kleinteiligen Spiegelstrich-Aufzählungen abgebildet werden. Stattdessen sollen Kompetenzblöcke definiert werden, denen vier unterschiedliche Kompetenzlevel zugeordnet werden. Level 1 beinhaltet die fachlichen Grundlagen, die Ärztinnen und Ärzte bereits im Studium erwerben. Level 2 umfasst das, was man während der Weiterbildung theoretisch erlernt oder demonstriert bekommt. Level 3 setzt die Fähigkeit voraus, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern des Kompetenzblocks anzuwenden, und Level 4 enthält all das, was man am Ende der Weiterbildung selbstständig und eigenverantwortlich ausüben kann.
„Bisher haben wir anhand von Spiegelstrichen alle Fertigkeiten und Fähigkeiten aufgezählt, die erlangt werden müssen“, erklärt Dr. med. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK. „Das war teilweise zu differenziert und in der Kürze der Weiterbildungszeit kaum zu leisten.“ Das neue Konzept bilde die Weiterbildung zum Facharzt wesentlich realistischer ab. Wichtig ist Bartmann, dass die Kompetenzblöcke eine andere Systematik haben als die Spiegelstriche, „die meist zufällig nach und nach abgearbeitet werden – wenn sie denn abgearbeitet werden“. Ein Kompetenzblock definiere immer eine Einheit, die inhaltlich zusammengehörende Spiegelstiche zusammenführe.
Die BÄK-Gremien erarbeiten derzeit ein Raster für die Übertragung von Weiterbildungsinhalten in Kompetenzblöcke für die einzelnen Fachgebiete. Am Ende soll eine „Nullversion“ der (Muster-)Weiterbildungsordnung stehen, die auf einer elektronischen Plattform (Wiki-BÄK) hinterlegt wird. Fachgesellschaften und Berufsverbände sollen auf diese Weise in den Reformprozess eingebunden werden. „Die Fachgesellschaften erhalten das Schreibrecht für das eigene Fach“, erläutert die Weiterbildungsdezernentin der BÄK, Dr. med. Annette Güntert. „Berufsverbände und Dachorganisationen erhalten ein Lese- und Kommentarrecht.“ Liegt nach einer bestimmten Frist zu jeder Facharztbezeichnung ein konsentierter Vorschlag vor, diskutieren BÄK und Landesärztekammern die Einzelheiten. Der ehrgeizige Plan ist, dem Deutschen Ärztetag 2014 die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorzulegen.
Reaktionen sind positiv
Der diesjährige Deutsche Ärztetag hatte bereits gefordert, „praktikable Möglichkeiten zur Nachqualifizierung“ zu schaffen. Deshalb sieht der Reformvorschlag der BÄK-Gremien vor, die Weiterbildungsordnung um einen Abschnitt D zu ergänzen. Er listet Kompetenzen auf, die berufsbegleitend erworben werden können. Auf diese Weise könnten gesetzliche Vorgaben, wie die genetische Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz, abgebildet oder die Nachqualifikation bei neu eingeführten Bezeichnungen, Methoden oder Verfahren erleichtert werden, erklärt Güntert.
Durch die flexiblere Struktur hofft man bei der BÄK auch, Konflikte zwischen Weiterbildungs- und Berufsrecht lösen zu können. Denn zurzeit müssen Fachärzte sich häufig zusätzlich qualifizieren, wenn sie bestimmte Leistungen ambulant erbringen wollen. „Wir werden versuchen, da, wo es geht, die Qualitätsrichtlinien, die in der Niederlassung erfüllt werden müssen, schon in der Weiterbildung abzubilden“, sagt Bartmann. „Das ist allerdings komplexer, als man meint.“ Schließlich hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Qualitätsabteilungen aufgebaut, deren Aufgaben dann neu definiert werden müssten. Im Übrigen gibt er sich optimistisch. „Die bisherigen Reaktionen aus den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden sind ausgesprochen positiv.“
Heike Korzilius
Das ändert sich
Die Inhalte der Facharztweiterbildung sollen künftig in Kompetenzblöcken definiert werden, denen unterschiedliche Kompetenzlevel zugeordnet sind:
- Level 1: durch das Medizinstudium erworbene Kompetenz
- Level 2: eingehende Kenntnisse in Prävention, Früherkennung, Symptomatologie, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation der wesentlichen Krankheitsbilder des Kompetenzblocks
- Level 3: Erfahrungen und die Fähigkeit, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern des Kompetenzblocks anzuwenden
- Level 4: Fertigkeiten, die Untersuchungs- und Behandlungsverfahren selbstständig und routinemäßig anzuwenden (Richtzahlen).
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