BRIEFE
Vertragsärzte: Suggestivfragen
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Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ hat über infas eine bundesweite Befragung zum Sicherstellungsauftrag in Auftrag gegeben: „Es geht damit um die grundsätzliche Frage, ob und unter welchen Bedingungen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung künftig sichern können.“ In zeitnahen Interviews begründete Herr Köhler die Umfrage damit, dass die KV die Rückgabe des Sicherstellungsauftrages in Erwägung zieht.
Die Idee ist gut – die Frage berechtigt –, die Ausführung jedoch bedenklich.
Denn wer Meinungen erfragen will, gibt auf suggestive Fragen keine suggestive Antworten vor!
Schauen wir uns die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten an:
Antwort 1.1: „Die diagnostische und therapeutische Freiheit bei kassenärztlichen Leistungen sollte allein in der Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung liegen.“
Nein! Die korrekte Formulierung wäre: „Die diagnostische und therapeutische Freiheit bei kassenärztlichen Leistungen sollte allein in der Hand des behandelnden Arztes liegen.“
Antwort 1.4: „Es muss der ärztlichen Selbstverwaltung (Anm.: also der KV!) und nicht den Krankenkassen überlassen bleiben, Form und Inhalt der ärztlichen Fortbildung festzulegen.“
Nein! Weder noch – denn dies ist die primäre Aufgabe der Ärztekammer!
Antwort 1.5: „Ambulante Leistungen sollten so weit wie möglich von (Anm.: durch die KV) zugelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten und nicht von stationären Systemen erbracht werden.“
Nein! Allein schon durch das schönfärberische „so weit wie möglich“ ist diese Frage im Grunde nicht beantwortbar!
Suggestivfragen und Suggestivantworten sind rhetorische Mittel. Man bezeichnet damit die manipulative Beeinflussung einer Vorstellung oder Empfindung mit der Folge, dass die Manipulation nicht wahrgenommen wird oder zumindest zeitweise für das Bewusstsein nicht abrufbereit ist . . .
Letztendlich suggerieren die genannten Antwortmöglichkeiten, dass berechtigte Forderungen nur mit der „ärztlichen Selbstverwaltung“ umgesetzt werden könnten. Kreuzt man diese Forderungen jedoch an, legitimiert man gleichzeitig die KV.
Peinlich ist, dass sich ein renommiertes Umfrageinstitut wie „infas“ zu einer Umfrage mit Suggestivantworten hergibt.
Die wichtigste Antwort finden Sie übrigens in Nummer 3.3: „Wir brauchen ein anderes System. Der Sicherstellungsauftrag sollte in die Hände außerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung gelegt werden.“ Ja!
Dr. med. Michael Pelzer,
Dr. Dr. med. Michael Kroll,
47533 Kleve