BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen, vom 13. 07. 2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009)


Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 12. Dezember 2012 auf eine Änderung der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen, vom 13. Juli 2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 verständigt.
Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren, die Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wie folgt zu ändern:
1.1 § 3 Absatz 7, Satz 3:
„2012“ wird durch „2013“ ersetzt.
1.2 § 3 Absatz 7, Satz 4:
„2013“ wird durch „2014“ ersetzt.
1.3 § 3 Absatz 7, Satz 6:
Streichung
1.4 § 6 Abs. 1 Nr. 6:
„2011“ wird durch „2014“ ersetzt.
1.5 § 6 Absatz 7, letzter Satz:
„2013“ wird durch „2014“ ersetzt.
1.6 § 11 Absatz 5, Aufnahme eines Halbsatzes nach „[. . .] Änderungen“ und vor „oder Änderungen des EBM [. . .]“ :
„,Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bzgl. § 116b SGB V“
1.7 Anhang 1, letzter Satz :
„2013“ wird durch „2014“ ersetzt.
1.8 Protokollnotizen, Anhang 2, Satz 3:
„2013“ wird durch „2014“ ersetzt.
1.9 Anhang 3, Überschrift, Klammerzusatz:
„2012“ wird durch „2013“ ersetzt.
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung; das Unterschriftsverfahren wird derzeit durchgeführt.
Leserkommentare
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