BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2012 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um die Wirkstoffkombination Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil zu ergänzen. Der Beschluss trat am 5. Juli 2012 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1522/.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel-infoservice.de.
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