AKTUELL
Vergütung im Praxisjahr: Urteil mit Signalwirkung für Psychotherapeuten in Ausbildung


Das Landesarbeitsgericht Hamm verurteilt mit einem Urteil vom 29. November (AZ 11 Sa 74/12) eine psychiatrische Klinik zur Bezahlung einer Vergütung der praktischen Tätigkeit einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Ausbildung. Darauf weist die Vertretung der Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) NRW hin. Für die Tätigkeit während des Praxisjahres im Rahmen ihrer Ausbildung soll das Klinikum der jungen Frau nachträglich eine Vergütung von 12 000 Euro zahlen, was 1 000 Euro pro Monat bei einer Viertagewoche entspricht.
Nach Angaben des Rechtsanwalts der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht den Tatbestand der Sittenwidrigkeit als erfüllt angesehen. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht für das unterlegene Klinikum zugelassen hat.
Das Urteil zeige, „dass sich der Kampf gegen die zum Teil offene Ausbeutung der Psychotherapeuten in Ausbildung nicht nur politisch, sondern auch juristisch lohnen kann“, sagt Robin Siegel, Sprecher der PiA-Vertretung. Es habe eine wichtige Signalwirkung für alle PiA sowie für die Kliniken, in denen trotz hoher Verantwortung und eigenständiger Tätigkeit der Diplom-Psychologen in der Ausbildung zum Psychotherapeuten keine Vergütung gezahlt wird. pb
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.