ArchivDeutsches Ärzteblatt3/2013Vorwürfe gegen Ärzte: Jenseits der Schlagzeilen

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Vorwürfe gegen Ärzte: Jenseits der Schlagzeilen

Stüwe, Heinz

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Neuer Fall an Leipziger Uniklinik: Wie groß ist der Organspende-Skandal wirklich?“, „Fälscher in Weiß“, „Spahn: Korrupte Ärzte ächten“, „Fehldiagnosen, überflüssige Operationen, ungeklärte Todesfälle: ‚Dr. Frankenstein‘ war an deutscher Klinik“. Die Schlagzeilen der Medien in den ersten Tagen des neuen Jahres boten aus ärztlicher Sicht nun wirklich wenig Erfreuliches. Lässt sich doch die Gefahr nicht von der Hand weisen, dass die breite Öffentlichkeit verallgemeinert – mit fatalen Spätfolgen für das Ansehen der Ärzteschaft. Zumal in Kommentaren regelmäßig die Frage gestellt wird, was denn die ärztlichen Kontrollinstanzen getan hätten. Nichts oder zu wenig?

Beispiel 1: Transplantationsmedizin. Die neu bekanntgewordenen zusätzlichen Regelverstöße bei der Zuteilung von Spenderorganen sind schlimm. Es handelt sich aber um Fälle aus den Jahren 2010 und 2011, aufgedeckt wurden sie durch die verschärften Kontrollen der Prüfungskommission und der Überwachungskommission von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband – von der Selbstverwaltung. Mithin kein Anlass, erneut nach dem Staat zu rufen. Mit den verschärften Kontrollen ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um die Erosion des Vertrauens in die Transplantationsmedizin zu stoppen. Zur Vertrauensbildung dürfte auch die Berufung des in Ärzteschaft und Öffentlichkeit gleichermaßen angesehenen Dr. Rainer Hess zum Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation beitragen (siehe Artikel „Im Schicksalsjahr“ in diesem Heft).

Beispiel 2: „Dr. Frankenstein“: Der so von niederländischen Boulevardmedien titulierte Arzt aus Enschede schaffte es, insgesamt mehrere Jahre an mehreren deutschen Krankenhäusern zu arbeiten, obwohl ihm im Nachbarland schwere Behandlungsfehler zur Last gelegt werden und er dort strafrechtlich verfolgt wird. Er hatte eine für Deutschland gültige Approbation von der zuständigen Behörde bekommen, bevor in den Niederlanden seine Registrierung als Arzt erlosch und die Ermittlungen begannen. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht darauf, dass ein gesicherter Informationsaustausch über die Grenzen hinweg bisher fehlt. Das soll sich, wie der Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese (CDU) gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erklärte, mit der neuen EU-Berufsqualifikationsrichtlinie ändern: Alle Mitgliedstaaten müssten künftig informiert und gewarnt werden, wenn ein Arzt die Zulassung in einem Land verliere. Das ist in der Tat überfällig. Im deutschen Föderalismus sind darüber hinaus Ärztekammern und Approbationsbehörden gefordert, durch Informationsaustausch den Patientenschutz in solchen Fällen sicherzustellen.

Heinz Stüwe, Chefredakteur
Heinz Stüwe, Chefredakteur

Beispiel 3: Kampf gegen Korruption. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 kann ein Kassenarzt wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit, zum Beispiel der Annahme von Zuwendungen der Pharmaindustrie, nicht strafrechtlich belangt werden. Dass sich gleichwohl Kassenärzte auch nach jetziger Rechtslage nicht bestechen lassen dürfen, aufgrund eindeutiger Verbote in der Berufsordnung und im Sozialgesetzbuch, verweist auf eine Rechtslage, an deren Erläuterung viele Medien scheitern. Erklärt anhand konkreter Beispiele ist sie in der KBV-Broschüre „Richtig kooperieren“, die alle Niedergelassenen mit DÄ, Heft 50/2012, erhalten haben (im Internet abrufbar unter kbv.de). Der GKV-Spitzenverband unterstellt gleichwohl den Ärzten per Pressemitteilung, sie würden die bestehenden Verbote nicht kennen, und ruft nach dem Staatsanwalt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will das Thema vernünftigerweise differenzierter diskutieren. Dabei sollte es darum gehen, Berufsrecht, Sozialrecht und gegebenenfalls Strafrecht besser aufeinander abzustimmen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, schlägt vor, das berufsrechtliche Instrumentarium zu schärfen (siehe Interview „Kein Sondergesetz gegen Ärzte“). Und er belegt mit Zahlen, dass die Ärztekammern keineswegs untätig waren. Auch für dieses komplexe Thema gilt: Die pauschale Behauptung, die ärztliche Selbstverwaltung habe versagt, ist falsch.

Heinz Stüwe
Chefredakteur

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