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Hausarztzentrierte Versorgung: AOK-Vertrag in Hessen gestartet


Am 1. Januar ist in Hessen ein Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zwischen dem dortigen Hausärzteverband und der AOK Hessen in Kraft getreten. Teilnehmende Ärzte erhalten für eingeschriebene Patienten eine kontaktunabhängige Pauschale von 36 Euro pro Quartal und eine kontaktabhängige von 40 Euro. Darüber hinaus sind behandlungsabhängig weitere Zuschläge vorgesehen. Insgesamt soll das Honorar für einen im HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten 20 Prozent über der Vergütung im Kollektivvertrag liegen. AOK-Versicherte können sich freiwillig einschreiben, verpflichten sich damit jedoch, bei Erkrankungen zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen. Im Gegenzug profitieren sie beispielsweise von flexibleren Öffnungszeiten: So sind die Ärzte verpflichtet, regelmäßig Abend- und Samstagsprechstunden anzubieten.
Der HzV-Vertrag kam nach einem Schiedsspruch im Februar 2012 und zähen Verhandlungen zustande. In Hessen gibt es noch zwei weitere HzV-Verträge: mit dem BKK-Landesverband und mit der BIG Gesundheit. Im April startet ein Vertrag mit der Techniker-Krankenkasse. mei
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