Medizin
Was macht ein . . .: Psychologischer Psychotherapeut?


Psychologische Psychotherapeuten werden in Deutschland von ärztlichen Psychotherapeuten unterschieden. Sie haben ein Psychologiestudium und eine mindestens dreijährige Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert. Zu dieser Ausbildung gehören eine einjährige praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung sowie eine theoretische und praktische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben nach einem Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert, die besonders auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen fokussiert. Ärztliche Psychotherapeuten hingegen haben nach einem Medizinstudium ihre Approbation erhalten und einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erworben oder eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten durchlaufen.
Für diese Ausbildung sind unterschiedliche Verfahren zugelassen: die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, die Gesprächstherapie und die systemische Therapie, bei der die Beziehungen innerhalb einer Gruppe, zumeist der Familie, als Grundlage für die Diagnostik und Therapie betrachtet werden. Sowohl die Gesprächs- als auch die systemische Therapie sind jedoch als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zugelassen.
Im Gegensatz zu ihren ärztlichen Kollegen dürfen Psychologische Psychotherapeuten weder Arznei- und Heilmittel verordnen noch ihre Patienten zu einem Facharzt über- oder in ein Krankenhaus einweisen oder krankschreiben. Analog zu Ärzten sind sie hingegen Zwangsmitglieder in einer von bundesweit zwölf Landespsychotherapeutenkammern, deren Dachorganisation die Bundespsychotherapeutenkammer ist.
In Deutschland arbeiteten im Jahr 2009 insgesamt 25 900 Psychologische Psychotherapeuten. fos
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