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Pflegeausbildung: Bundesregierung plant neues Berufsgesetz


Die Bundesregierung möchte die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Berufsgesetz zusammenführen. Das berichtet sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Das neue Pflegeberufegesetz werde auch einheitliche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung festlegen. Als Grundlage diene ein Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe.
Laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage sollen auch weiterhin Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss eine Pflegeausbildung beginnen können. Bei einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung würde etwa der Hälfte aller heutigen Auszubildenden diese Ausbildung nicht mehr offenstehen, gibt die Bundesregierung zu bedenken. In den EU-Mitgliedstaaten, in denen für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung vorausgesetzt werde, sei das Ausbildungsniveau nicht erkennbar höher als in Deutschland.
In den vergangenen Wochen und Monaten hatten Pflegeverbände wiederholt gefordert, nur Abiturienten oder Bewerber mit vergleichbarem Abschluss für eine Pflegeausbildung zuzulassen. Ende Januar wird der Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments über eine EU-Richtlinie abschließend beraten, die auch die Pflegeausbildung einheitlich regeln soll. hil
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