POLITIK
Präventionsgesetz: Mehr Geld für die Vorsorge


Die Regierung will die Krankenkassen anhalten, mehr für die Gesundheitsförderung zu tun. Sechs Euro sollen sie pro Versicherten ausgeben und auf Empfehlungen von Ärzten hören. Vieles bleibt jedoch im Ermessensspielraum der Kassen.
Erst vor wenigen Wochen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Eckpunkte für eine Präventionsstrategie veröffentlicht (siehe DÄ, Heft 1−2/2013). Nun hat das BMG einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention im Gesundheitswesen“, kurz Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz, nachgelegt. Ziel ist es, die primäre Prävention zu stärken und gesundheitsförderliches Verhalten zu unterstützen.
GKV soll U10 und U11 zahlen
Das BMG will den bisherigen sogenannten Gesundheits-Check-up 35+ umwandeln. Eine krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet sei, greife zu kurz, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Denn bereits lange vor Auftreten einer Erkrankung können gesundheitliche Risikofaktoren vorliegen, die durch entsprechende primärpräventive Maßnahmen beseitigt oder zumindest vermindert werden können.“ Die bisher vorgegebene Altersuntergrenze von 35 Jahren und der Zweijahresrhythmus der Untersuchungen sollen gestrichen werden. Inhalt, Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen soll nun der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. In jedem Fall sollen sie „eine systematische ärztliche Erfassung und Bewertung des individuellen gesundheitlichen Risikoprofils, eine präventionsorientierte Beratung und – sofern medizinisch angezeigt – die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung (Präventionsempfehlung)“ enthalten.
Mit dem Gesetz will das BMG auch die Betriebsärzte aufwerten. Sollen bislang die Krankenkassen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unter Beteiligung ihrer Versicherten und deren Arbeitgebern anbieten, werden im Gesetzentwurf auch Betriebsärzte explizit als Partner der Kassen genannt. Zudem sollen die Kassen künftig Gruppentarife zur betrieblichen Gesundheitsförderung mit den Arbeitgebern abschließen können, in die auch Betriebsärzte einbezogen werden können. „Betriebsärzte können hierbei eine Schlüsselstellung beispielsweise bei der Steuerung von oder der Zuweisung zu Präventionsmaßnahmen einnehmen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Darüber hinaus will das BMG das Höchstalter für die Kindervorsorgeuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, vom sechsten auf das zehnte Lebensjahr anheben. Die bereits heute angebotenen, jedoch nicht von allen Kassen gezahlten Untersuchungen U10 und U11 würden damit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Sechs Euro pro Versicherten
Die Krankenkassen sollen künftig die Präventionsempfehlungen von Ärzten – egal, ob sie von Haus-, Betriebs- oder Kinderärzten stammen – berücksichtigen. „Die ärztliche Präventionsempfehlung schränkt insofern den Ermessensspielraum der Krankenkassen ein“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Entscheidungshoheit behält jedoch die Kasse. Auch mehr Geld sollen die Krankenkassen künftig für die Primärprävention und die betriebliche Gesundheitsförderung investieren: Von 3,01 Euro je Versicherten im Jahr 2013 sollen die Ausgaben 2014 auf sechs Euro steigen. „Dabei handelt es sich nicht um einen Grenzwert, sondern um einen Richtwert, der von den Krankenkassen anzustreben ist“, heißt es einschränkend im Gesetzentwurf.
Verpflichtet wird hingegen der GKV-Spitzenverband: Er soll künftig konkrete Präventionsziele und Kriterien für die Zertifizierung von Präventionsangeboten der Kassen festlegen. Beim BMG soll zudem eine „Ständige Präventionskonferenz“ eingerichtet werden, die alle vier Jahre über die Entwicklung dieser Präventionsziele und deren Umsetzung berichten soll. In der Konferenz sollen unter anderem die Bundesländer, die Krankenkassen, der öffentliche Gesundheitsdienst und die Ärzteschaft vertreten sein.
Falk Osterloh
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