ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2013Psychiatrie: Gesetz zu Zwangsmaßnahmen gebilligt

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Psychiatrie: Gesetz zu Zwangsmaßnahmen gebilligt

Hillienhof, Arne; afp

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Psychisch kranke Menschen dürfen in geschlossenen Einrichtungen wieder gegen ihren Willen behandelt werden. Der Deutsche Bundestag verabschiedete gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen eine Regelung, mit der solche Zwangsmaßnahmen für psychisch Kranke auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies soll für jene Fälle gelten, in denen Patienten eine Behandlung ablehnen und ihnen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht.

Eine Behandlung mit Psychopharmaka kann nun wieder gegen den Willen des Patienten erfolgen. Foto: dpa
Eine Behandlung mit Psychopharmaka kann nun wieder gegen den Willen des Patienten erfolgen. Foto: dpa

Die Neuregelung war aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs notwendig geworden. Der hatte im vergangenen Sommer entschieden, dass eine rechtliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung psychisch Kranker etwa mit Psychopharmaka fehle.

Der Gesetzentwurf von Union und FDP legte nun die Voraussetzungen fest, unter denen Zwangsbehandlungen erlaubt sind. Diese sollen nur in Ausnahmefällen möglich und „das letzte Mittel“ sein, wenn es darum geht, „schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden“ von dem Patienten abzuwenden. Unter eng gefassten Voraussetzungen kann dessen Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Ebenso wie die Unterbringung des Kranken in einer geschlossenen Einrichtung bedarf auch die Einwilligung in die Zwangsbehandlung einer Genehmigung durch das Gericht. hil/afp

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