SUPPLEMENT: PRAXiS
GOÄ-Reform: Verweigerer


Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist veraltet. Seit 1996 wurde das Leistungsverzeichnis nicht mehr an den medizinischen und technischen Fortschritt angepasst. Das zwingt die Ärzte oft, nach Analogziffern abzurechnen, was immer wieder zu Streitigkeiten mit den Kostenträgern führt. Auch der Punktwert der GOÄ ist seit 17 Jahren unverändert.
Als die FDP 2009 das Bundesgesundheitsministerium übernahm, hat sie die Notwendigkeit einer GOÄ-Novellierung anerkannt. Anstatt jedoch eine eigene Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, forderte erst Philipp Rösler und dann Daniel Bahr die Ärzteschaft und die private Krankenversicherung auf, einen gemeinsamen Reformvorschlag vorzulegen. Dazu ist es bisher nicht gekommen, weil der PKV-Verband sich seriösen Verhandlungen verweigert. Die Versicherer meinen offenbar, dass jede Reform Kostensteigerungen mit sich bringt und deshalb weit in die Zukunft geschoben werden muss.
Die Bundesärztekammer hat nun die Geduld verloren. Sie will zügig das eigene Konzept fertigstellen und dem Ministerium zukommen lassen. Wer auch immer nach der Bundestagswahl Gesundheitsminister ist: Er sollte endlich seiner Verantwortung gerecht werden und auf Basis dieses Konzepts eine Rechtsverordnung beschließen. Jens Flintrop
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