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Gemeinsamer Bundesausschuss: Verordnungsrelevante Beschlüsse
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Februar verordnungsrelevante Beschlüsse zur medikamentösen Diabetestherapie, zu subkutanen Infusionen und zur Osteodensitometrie gefasst. Außerdem wurde dem Antidiabetikum Linagliptin erneut kein Zusatznutzen attestiert.
Humaninsulin und Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 werden in drei Festbetragsgruppen zusammengefasst – für schnell wirkende, für intermediär/langwirkende Insuline und für Mischinsuline. Damit seien, erklärte Joseph Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, sämtliche in Deutschland verfügbaren Insuline zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.
Weiter beschloss der G-BA, dass subkutane Infusionen, mit denen man Flüssigkeit verabreicht, im Rahmen der häuslichen Krankenpflege unter bestimmten Voraussetzungen ambulant zulasten der GKV verordnet werden können.
Die Voraussetzungen für eine Osteodensitometrie zulasten der GKV wurden gelockert. Bislang konnte sie nur dann verordnet werden, wenn Patienten eine Fraktur ohne adäquates Trauma erlitten hatten und zugleich ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose bestand. Der G-BA kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Osteodensitometrie künftig erbracht werden kann, wenn aufgrund konkreter Befunde eine gezielte medikamentöse Behandlungsabsicht besteht.
Darüber hinaus hat der G-BA dem Antidiabetikum Linagliptin auch nach Überarbeitung des Dossiers durch die Herstellerfirma Boehringer Ingelheim keinen Zusatznutzen attestiert. Ausschlaggebend für die erneute Ablehnung durch den G-BA sei unter anderem, dass die vorgelegte Studie keine Endpunkte zu kardiovaskulären Ereignissen enthalten habe. TG/fos
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