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Präimplantationsdiagnostik: Kabinett stimmt geänderter Verordnung zu


Die vom Bundesgesundheitsministerium auf Drängen der Länder nachgebesserte Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ist jetzt vom Bundeskabinett gebilligt worden. Damit ist der Weg frei für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen. In Kraft tritt die Verordnung jedoch erst zwölf Monate nach der Verkündung, und damit vermutlich erst 2014. Man wolle den Ländern ausreichend Vorbereitungszeit lassen, heißt es beim Ministerium.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte, nunmehr gebe es „endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten“. Es gehe um wenige Fälle in Deutschland. Die betroffenen Paare hätten „häufig eine Tortur hinter sich“. Erlaubt sollen Gentests an Embryonen künftig nur dann sein, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Eine vorherige Beratung und eine Einzelfallprüfung durch eine Ethikkommission werden notwendig sein. Dem Kompromiss mit den Ländern vom 1. Februar zufolge wird auch die Zahl der PID-Zentren dem Bedarf entsprechend begrenzt sein. ER
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