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Betäubungsmittel: Ab März gibt es neue Rezeptformulare


Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt ab dem 4. März neue Rezeptformulare für Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) aus. Das BfArM weist zugleich darauf hin, dass die alten Rezepte noch bis zum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit behalten. Ärztinnen und Ärzte sollten die alten Rezepte daher nicht an die Bundesopiumstelle zurücksenden.
Dem BfArM zufolge bleiben die Regelungen für das Ausfüllen gleich. Die neuen BtM-Rezepte würden jedoch weitgehend an das aktuelle Muster für das „Kassenrezept“ angepasst. Sie trügen zudem eine fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung der BtM-Rezepte zum verschreibenden Arzt erfolge in Zukunft ausschließlich über diese Rezeptnummer. Mit den neu eingefügten Sicherheitsmerkmalen gewährleiste das BtM-Rezept eine noch höhere Fälschungssicherheit. Informationen unter: www. bfarm.de/btm-rezept. EB
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