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Pflege von Angehörigen: Familienpflegegesetz auch für Beamte


Ein „Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes“ wurde in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit diesem Gesetz soll das zum Januar 2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz auch auf Beamte übertragen werden.
Beamte sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, ihren Ruhestand hinauszuschieben, wenn sie zuvor in Teilzeit gearbeitet haben oder beurlaubt waren, um Familienangehörige zu pflegen.
Bisher hatten lediglich Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Familienpflegezeit zu beantragen. Diese haben davon bislang allerdings kaum Gebrauch gemacht. So hätten nur 58 Unternehmen ein zinsloses Darlehen beantragt, um Angestellten in Pflegezeit einen Lohnvorschuss zahlen zu können, wie die Bundesregierung mitteilte (Drucksachen-Nummer 17/12330). fos
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