MEDIZIN: Diskussion
Enthaftungsregelung bei allen Fluglinien
Declaration of Assumption of Liability for all Airlines


Die Autoren weisen zu Recht auf diesen Punkt als Hinderungsgrund bei der Ausübung ärztlicher Hilfe an Bord von Flugzeugen hin. Umso mehr ist zu begrüßen, dass helfende Ärzte häufig und, wie zu lesen ist, in Flugzeugen amerikanischer Gesellschaften regelmäßig, aufgrund von Enthaftungsregelungen vor eventuellen Schadensersatzklagen geschützt sind. Dies scheint bei Interkontinentalflügen der Lufthansa noch nicht praktiziert zu werden, wäre aber für mitfliegende Ärzte sicherlich eine Erleichterung bei der Erfüllung ihrer ethischen und rechtlichen Verpflichtungen zur Nothilfe.
DOI: 10.3238/arztebl.2013.0191a
Prof. Dr. med. Ulrich Schmitz-Huebner
Herford
schmi-hue@web.de
Interessenkonflikt
Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.
1. | Graf J, Stüben U, Pump S: In-flight medical emergencies. Dtsch Arztebl Int 2012; 109(37): 591–602. VOLLTEXT |
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