BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V


Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 289., 290., 291., 292., 293. und 294. Sitzung und die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 295. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen bzw. durch Nichtbeanstandung des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
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