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Weibliche Genitalverstümmlung: Bundesärztekammer befürwortet ICD-Kode


Die weibliche Genitalverstümmelung sollte eine Kodierung im medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD-10) erhalten. Das befürwortet die Bundesärztekammer (BÄK) und unterstützt eine entsprechende Initiative der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. „Mit einem eigenen Diagnoseschlüssel können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der BÄK, Dr. med. Ulrich Clever. Bislang sind die medizinischen Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung im deutschen ICD nicht erfasst. Ärztinnen und Ärzte umrissen die diagnostischen Angaben durch symptomatische Kodes.
Die Organisation Terre des Femmes hat deshalb beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information die Einführung eines ICD-10-Diagnoseschlüssels weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation) beantragt. hil
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