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Gesetzliche Krankenversicherung: Kassen fürchten Einschnitte bei den Wahltarifen


Bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen drohen Einschnitte: Mit einer Neuregelung soll klargestellt werden, dass sich jeder Wahltarif wirtschaftlich selbst tragen muss, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sagte. Die Kassen befürchten, dass ihre Zusatzangebote unattraktiver werden und Versicherte zu den privaten Krankenversicherern abwandern könnten.
Seit 2007 können die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten besondere Tarife anbieten. Dazu gehören Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Tarife mit Beitragsrückerstattung und Selbstbehalttarife. Den gesetzlichen Vorschriften zufolge müssen die Versicherungen nachweisen, dass sich die Wahltarife selbst finanzieren und dafür nicht die Einnahmen aus der regulären Krankenversicherung verwendet werden. Außerdem dürfen die Versicherungen den „Halteeffekt“ nicht berücksichtigen. Dieser besteht darin, dass die Versicherten durch einen Wahltarif dazu animiert werden, in ihrer gesetzlichen Kasse zu bleiben. Auf das Verbot, den „Halteeffekt“ zu berücksichtigen, haben dem BMG zufolge das Bundesversicherungsamt und der Bundesrechnungshof die Kassen hingewiesen. Doch nicht alle halten sich daran. Deshalb solle es eine gesetzliche Klarstellung geben.
„Wenn wir diese Halteeffekte nicht mehr berücksichtigen dürfen, besteht die Gefahr, gutverdienende Mitglieder unwiderruflich in die Privatversicherung zu verlieren“, sagte der Vorstandschef der Techniker-Krankenkasse, Jens Baas. afp
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