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Ausländische Ärzte: Bundesärztekammer für bundesweit einheitliche Sprachprüfung


Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in einer Stellungnahme einheitliche Regeln für die Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte gefordert. Die BÄK plädiert außerdem für ein einheitliches Verfahren für die Prüfung der medizinischen Kenntnisse von Ärzten aus außereuropäischen Staaten. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung. Damit sollen die Berufszugangsregelungen in Deutschland vereinheitlicht werden. Bislang gibt es in den Bundesländern erhebliche Unterschiede.
Die BÄK verweist darauf, dass ausländische Ärzte sowohl über allgemeine Sprachkenntnisse verfügen müssen, als auch über Kenntnisse der medizinischen Fachsprache. Die Landesärztekammern seien bereit, die medizinischen Fachspracheprüfungen im Auftrag der Landesbehörden zu übernehmen und hierfür bundeseinheitliche Kriterien zu erarbeiten. Nach Meinung der BÄK kann es verschiedene Wege geben, Deutschkenntnisse nachzuweisen:
- durch Ablegen des medizinischen Staatsexamens oder
- durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ in einem von staatlicher Stelle zertifizierten Sprachlabor plus einer erfolgreich absolvierten medizinischen Eignungs- oder Kenntnisprüfung oder
- durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ plus einer Prüfung in deutscher medizinischer Fachsprache.
Die BÄK begrüßt in ihrer Stellungnahme ebenfalls das Anliegen, ein bundeseinheitliches Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung von Ausbildungsnachweisen zu schaffen. Ärzte aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten, müssen in der Regel eine medizinische Kenntnisprüfung ablegen. Die BÄK fordert ein einheitlich hohes Niveau bei den Kenntnisprüfungen. Eine „Teil-Prüfung“, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, sei nicht akzeptabel. „Nur die Ableistung des vollständigen Staatsexamens garantiert ein bundeseinheitliches Kenntnisniveau gemäß Approbationsordnung“, heißt es vonseiten der BÄK.
Die Stellungnahme der BÄK: www.aerzteblatt.de/13530a BH
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