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Reststrafe auf Bewährung: Essener Chirurg kommt aus der Haft


Der im März 2010 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilte Chirurg Prof. Dr. med. Christoph Broelsch (68) wird nach der Hälfte der Haftzeit auf Bewährung entlassen. Dies teilte Oberstaatsanwältin Anette Milk vom Landgericht Essen mit.
Der ehemalige Direktor der Klinik für Allgemeine und Transplantationschirurgie der Universität Essen war vor drei Jahren von der XXI. Wirtschaftsstrafkammer der Nötigung, der Bestechlichkeit, des Betrugs, des versuchten Betrugs, der Steuerhinterziehung und der versuchten Steuerhinterziehung für schuldig befunden worden (Az.: 56 KLs20/08 LG Essen). So habe Broelsch im Gespräch mit Patienten Behandlungen als besonders dringlich dargestellt oder erklärt, nur er könne aufgrund seiner Qualifikation die Therapie vornehmen, so dass die Kranken sich gezwungen sahen, „Spendengelder“ zu zahlen, um behandelt zu werden. Der Arzt habe 158 000 Euro „Spendengelder“ erhalten und 40 000 Euro Steuern hinterzogen. Eine Revision hatte der Bundesgerichtshof im Sommer 2011 zurückgewiesen, womit das Urteil rechtskräftig wurde.
Über das Aussetzen der Haftstrafe hatte die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Düsseldorf entschieden, zuständig für die Justizvollzugsanstalt, in der Broelsch zuletzt im offenen Vollzug untergebracht war. Wesentliche Gründe für die Entscheidung waren nach Auskunft von Milk ein außergewöhnlich gutes Vollzugsverhalten, Einsicht in das Fehlverhalten, die Tatsache, dass der Chirurg unter dem Verlust der persönlichen und beruflichen Reputation leide, und die Prognose, dass keine weiteren Straftaten zu erwarten seien.
Die Aussetzung der Hälfte der Haftstrafe auf Bewährung ist nach deutschem Recht die maximal mögliche Haftverkürzung. nsi
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