Medizin
Was macht (künftig) ein . . .: Notfallsanitäter?


Künftig wird es einen neuen Beruf im medizinischen Sektor geben: den Notfallsanitäter. Dies beschloss der Deutsche Bundestag am 28. Februar, indem er dem Notfallsanitätergesetz zustimmte, das den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten durch zusätzliche Qualifikationen aufwertet und den Titel Notfallsanitäter vergibt. Nach dem Bundestag muss jedoch noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, bevor die Reform Anfang 2014 in Kraft treten kann.
Grund für die Gesetzesänderung war die Tatsache, dass das alte Rettungsassistentengesetz aus dem Jahr 1989 den Anforderungen eines modernen Rettungsdienstes nicht mehr gerecht wurde. Der Gesetzgeber hofft, dadurch die qualitative Versorgung von Notfallpatienten zu verbessern, bis ein Arzt am Unfallort eintrifft.
Dies bedeutet, dass ein Notfallsanitäter künftig mehr Handlungsmöglichkeiten als ein Rettungssanitäter haben wird, aber auch höher qualifiziert sein muss. Die Ausbildung für dieses neue Berufsbild verlängert sich von zwei auf drei Jahre und wird in enger Abstimmung mit den Lehrrettungswachen und den Kliniken stattfinden.
Durch die neue Ausbildung sollen die Notfallsanitäter befähigt werden, zeitlich begrenzt in einer lebensbedrohlichen Situation die ärztliche Heilkunde auszuüben. Das heißt, dass sie beim Eintreffen am Einsatzort eine eigentlich dem Arzt vorbehaltene Maßnahme am Patienten eigenverantwortlich durchführen dürfen. Keinesfalls sollen sie jedoch den Notarzt ersetzen.
Bereits tätige Rettungsassistenten können sich innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterbilden. ER