ArchivDeutsches Ärzteblatt39/1983Kassenärztliche Bundesvereinigung: Zwischen dem Vorstand der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Frankfurt, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln, wird folgender Vertrag geschlossen:
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.