BRIEFE
Fehlverhalten: Ein Verdachtsfall


. . . Wer kümmert sich um das Fehlverhalten der Kassen? Da kommt ein Brief der KV: „Sie haben im Jahre 2008 Leistungen bei einem 1995 (!) Verstorbenen abgerechnet.“ Das wäre krasser Abrechnungsbetrug! Aber der Patient lebt heute noch.
Ich habe den Fall geklärt und einen Bericht über den an meine Behandlung anschließenden Krankenhausaufenthalt an die KV geschickt – und nichts mehr von der Sache gehört. Keine Entschuldigung, nicht mal eine Bestätigung. Für die Kasse ist das eine Bagatelle, ein Bürofehler, für mich war es Vorwurf des Abrechnungsbetrugs! Allerdings paradox: Wie sollte 2008 noch eine gültige Versicherungskarte von 13 Jahren vorher vorliegen? . . .
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Dr. med. Constantin Röser, 53474 Bad Neuenahr
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