

Der NAV-Virchow-Bund hat ein Merkblatt „Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit“ vorgestellt. Hintergrund sind das Versorgungsstrukturgesetz und die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie, die viele Neuerungen für die Niederlassung eingeführt haben. Neben veränderten Planungsbereichen existieren nun vier Versorgungsebenen: Dazu gehören die hausärztliche und allgemein fachärztliche Ebene und die der spezialisierten fachärztlichen Versorgung, in der Fachärzte verschiedener Spezialdisziplinen die Versorgung schwerer Krankheiten übernehmen sollen. Die gesonderte fachärztliche Versorgungsebene umfasst schließlich kleine Fachgruppen, die sich bisher frei niederlassen konnten. „Die detaillierten Zulassungsregeln im neuen spezialfachärztlichen Versorgungsbereich sind noch in der Bearbeitung, die Vorgaben für die anderen Bereiche aber weitgehend klar“, hieß es aus dem NAV.
Für die Verwaltungsaufgaben, die mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit verbunden sind, findet man im Merkblatt Hinweise und Checklisten, beispielsweise, welche Dokumente dem Zulassungsantrag beizufügen sind. Das Merkblatt informiert außerdem über die Eintragung ins Arztregister, die Vorlage des entsprechenden Weiterbildungsabschlusses und den korrekt gestellten Zulassungsantrag. Auch verschiedene Kooperationsmodelle sind Thema der Information. Sie sollen beim Einstieg in die ambulante Tätigkeit helfen und den nachrückenden Ärzten die Möglichkeit geben, zunächst oder auch dauerhaft Teilzeitmodelle zu erproben.
Interessierte können das Merkblatt unter der Adresse NAV-Virchow-Bund, Kerstin Welz, Chausseestraße 119 b, 10115 Berlin bestellen. WZ
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