ArchivDeutsches Ärzteblatt17/2013Dorothea Christiane Erxleben: Doktor der „Arzeneygelahrtheit“

KULTUR

Dorothea Christiane Erxleben: Doktor der „Arzeneygelahrtheit“

Goddemeier, Christof

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Die erste deutsche Ärztin wurde 1754 an der Universität Halle promoviert.

Zeichnung: Elke R. Steiner
Zeichnung: Elke R. Steiner

Wenigen ausgebildeten Ärzten in Deutschland steht in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein Heer von „Feldscherern“, Hexenbannern, Wunderheilern und Urinbeschauern gegenüber, die ihre Patienten mit drastischen Methoden behandeln. Aber auch manche Ärzte verordnen gefährliche Kuren, die oft mehr schaden als nutzen. In dieser Zeit promoviert die Ärztin Dorothea Erxleben (1715–1762) mit einer Schrift, die der Sicherheit der Patienten in der Behandlung höchste Priorität einräumt.

1715 wird Dorothea Erxleben in Quedlinburg geboren. Ihr Vater, Dr. Christian Leporin, ist praktischer Arzt, dabei wissenschaftlichen Fragen gegenüber aufgeschlossen, und veröffentlicht selbst medizinische Artikel. Er kritisiert die Theorielastigkeit des Medizinstudiums und hält den Unterricht am Krankenbett für unerlässlich. Als Erster erkennt er die Begabung seiner Tochter und fördert sie – Dorothea wird gemeinsam mit ihrem älteren Bruder unterrichtet. Tobias Eckhard, Rektor am Quedlinburger Gymnasium, bringt ihr Latein bei. In einem Brief berichtet er der 16-jährigen Dorothea von der Promotion einer Frau an der Universität Bologna und legt seiner Schülerin ein ähnliches Ziel nahe.

Auf ein persönliches Gesuch hin genehmigt König Friedrich II. von Preußen Studium und Promotion. Zu dieser Zeit hat Dorothea sich bereits intensiv mit den Werken der Medizinprofessoren Halles auseinandergesetzt. 1742 heiratet sie den Diakon Johann Erxleben, einen Witwer mit fünf kleinen Kindern. Noch unter ihrem Mädchennamen veröffentlicht sie im selben Jahr ihre erste wissenschaftliche Arbeit: „Gründliche Untersuchung der Ursachen, die das weibliche Geschlecht vom Studiren abhalten (. . .)“ Der Weg zur Promotion ist steinig: Ihr Vater stirbt, mit Erxleben bekommt sie vier weitere Kinder, ihr Mann erkrankt schwer. Konkurrierende Ärzte werfen ihr Kurpfuscherei vor und versuchen zu erreichen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben darf. Doch 1754 verteidigt sie erfolgreich ihre Dissertation und ist fortan Doktor der „Arzeneygelahrtheit“. Doktorvater Professor Johann Juncker ist äußerst beeindruckt.

Sicherheit hat Vorrang

„Wer nicht warten kann, kann auch nicht heilen“ – von den drei Pflichten des Arztes, schnell, angenehm und sicher (celeriter, iucunde, tuto) zu heilen, steht für Erxleben die Sicherheit an erster Stelle. Denn eine allzu schnelle und angenehme Behandlung berge oft die Gefahr einer Verschlechterung. Bereits zu Beginn hebt sie den psychischen Anteil jeder Genesung hervor. Deutlich benennt sie die Gefahren, denen Ärzte ausgesetzt sind, die dem Drängen ihrer Patienten nach einer angenehmen Behandlung nachgeben. Auch vor Polemik schreckt sie nicht zurück: Schwitzen als Allheilmittel bezeichnet sie etwa als „ridicula opinio“ (lächerliche Ansicht).

Ausdrücklich warnt sie vor einem zu raschen Wechsel des Medikaments, wenn nach Meinung des Patienten die Wirkung nicht rasch genug eintritt. Als Mittel gegen Polypragmasie rät sie, zwar alle Heilmittel zu kennen, „aber nur wenige, ausgewählte und nach allen Regeln der Kunst verstandene einzusetzen“. Die Übersetzung ihrer Arbeit aus dem Lateinischen besorgt Erxleben selbst. Die überarbeitete, umfangreichere deutsche Fassung erscheint 1755 und sollte der Autorin zufolge vor allem eins sein: allgemeinverständlich.

Christof Goddemeier

1.
Markau K: Dorothea Christiana Erxleben. Dissertation, Halle, 2006.
1.Markau K: Dorothea Christiana Erxleben. Dissertation, Halle, 2006.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote