ArchivDeutsches Ärzteblatt18/2013Deutsche Stiftung Organtransplantation: Gefragt ist (neues) Vertrauen

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Deutsche Stiftung Organtransplantation: Gefragt ist (neues) Vertrauen

Richter-Kuhlmann, Eva

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Eva Richter-Kuhlmann, Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik
Eva Richter-Kuhlmann, Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik

Als im Sommer vergangenen Jahres die Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen bekannt wurden, war das wie ein Paukenschlag. Mehrere Unregelmäßigkeiten an Transplantationszentren wurden aufgedeckt. Obwohl es jetzt ruhiger um die Transplantationsmedizin geworden ist, wundert es nicht, dass die Verunsicherung der Bevölkerung nach wie vor groß ist. Denn Organspende ist und bleibt eine Vertrauenssache. Dieses Vertrauen ist verspielt. Nun muss es erst wieder erarbeitet werden.

Das Misstrauen der Menschen ist trotz der Aufklärungsmaßnahmen der bei der Bundesärztekammer angesiedelten Ständigen Kommission Organtransplantation, die alle Transplantationszentren überprüft, noch nicht ausgeräumt. Die Spenderraten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) vom ersten Quartal dieses Jahres: 18,1 Prozent weniger Organe als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres konnten entnommen werden. Im gesamten Jahr 2012 sank die Zahl der Organspender um 12,8 Prozent und fiel damit auf den niedrigsten Stand seit 2002.

Es kann als sicher gelten, dass die rückläufige Spendebereitschaft auf die Skandale um die Manipulationen in der Transplantationsmedizin zurückzuführen ist. Die Ermittlungen in den deutschen Transplantationszentren müssen daher mit aller Konsequenz fortgeführt werden. Bei zwei bis drei Kliniken steht noch eine Überprüfung aus.

Eine Mitschuld an dem derzeit mangelnden Vertrauen der Bevölkerung wird aber auch der DSO zugeschrieben: Anonyme Vorwürfe über Vetternwirtschaft und Mobbing in der Vergangenheit trugen nicht gerade zur Stärkung des Vertrauens bei der Bevölkerung bei. Abhilfe kann nur eine konsequente Neustrukturierung der Stiftung schaffen.

Die DSO hat reagiert: Seit Ende Februar arbeitet sie unter einer neuen Satzung. Mit ihr wurde der Stiftungsrat, das Aufsichtsgremium der DSO, erweitert. Bund und Länder haben ab sofort mit vier von insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern Einfluss auf die Arbeit der DSO erhalten. Unter rein staatliche Aufsicht ist das Gremium jedoch nicht gestellt worden. „Die Stiftung als solche bleibt – vorbehaltlich der noch erforderlichen Genehmigung der Satzung durch die Stiftungsaufsicht – privatrechtlich, gewährleistet aber die Einbindung der Stiftungsarbeit in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und deren Einhaltung“, betonte der für ein Jahr bestellte, neue hauptamtliche DSO-Vorstand für Restrukturierung, Dr. Rainer Hess.

Neben Bund und Ländern gehören der DSO wie bisher die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Deutsche Transplantationsgesellschaft an. Die Position von transplantierten Patienten wird über zwei zusätzliche Mitglieder vertreten, die kein Stimmrecht, aber ein Antragsrecht haben. Die neue Satzung verpflichtet den Vorstand zudem, dem Stiftungsrat den jährlichen Wirtschaftsplan zur Genehmigung vorzulegen. Ferner soll der Fachbeirat der DSO eine stärkere fachlich-medizinische Ausrichtung erhalten und dafür sorgen, dass die medizinischen Standards bei der Organspende in allen sieben DSO-Regionen einheitlich gestaltet werden. „Sie können Transparenz von uns erwarten“, sagte Hess. Das ist wichtig – denn nur so kann wieder Vertrauen entstehen.

Eva Richter-Kuhlmann
Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik

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