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Levonorgestrel: Forderung nach Rezeptfreiheit umstritten
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Unter Experten ist nach wie vor umstritten, ob der Wirkstoff Levonorgestrel als Notfallkontrazeptivum künftig ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden sollte. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages sprachen sich am 24. April Apothekerverbände und Frauenberatungsstellen für eine Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht aus.
Dem Ausschuss lagen Anträge von SPD und Linken vor, die eine rezeptfreie Abgabe fordern. Bislang müssen sich Frauen, die nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern wollen, das Präparat von einem Arzt verschreiben lassen. Die aktuelle Diskussion bezieht sich nicht auf den Wirkstoff Ulipristal.
Prof. Dr. Daphne Hahn von pro familia erklärte, den Verein erreichten täglich Berichte über Hindernisse, die Frauen beim Zugang zur „Pille danach“ überwinden müssten. Durch den vorgeschriebenen Arztbesuch komme es zu zeitlichen Verzögerungen, vor allem an den Wochenenden und an Feiertagen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverband der Frauenärzte (bvf) sprachen sich gegen eine Aufhebung der Rezeptpflicht aus. Aus Sicht der KBV verbessert sich die Versorgung damit nicht. „Wir haben in Deutschland eine flächendeckende fachärztliche Versorgung“, sagte Dr. med. Holger Grüning. Eine Notfallkontrazeption müsse durch eine qualifizierte Beratung begleitet sein.
Auch Dr. med. Christian Albring vom bvf stellte die Notwendigkeit einer medizinischen Beratung in den Vordergrund. Es gebe eine Reihe von Momenten, in denen die Pille danach nicht nötig sei, erklärte er. „Diese Beratung können nur Ärzte leisten.“ HK/kna
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