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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Verdachtsfälle jetzt online abrufbar


Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) können ab sofort auf der Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) online eingesehen werden. Das neue Internetangebot (http://nebenwirkung.bfarm.de/) bietet Ärzten und Patienten eine weitere Möglichkeit, sich über Arzneimittelrisiken zu informieren.
Die Datenbank umfasst alle seit 1995 durch pharmazeutische Unternehmer, Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, Ärzte und Patienten gemeldeten Verdachtsfälle von UAW aus Deutschland. Eine Ausnahme bilden Verdachtsfälle aus klinischen Prüfungen, die bereits publiziert worden sind.
Zusammen mit weiteren Informationen sind diese Meldungen Grundlage für die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Signale für neue Risiken, die sich aus den Verdachtsmeldungen ergeben, führen bei Bedarf zu Sicherheitsmaßnahmen. EB
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