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Psychotherapie-Richtlinien: Gruppenpsychotherapie bei Heranwachsenden wird erleichtert


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. April zwei Regelungen zur Gruppentherapie aktualisiert und vereinfacht. Die beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie beinhalten zum einen die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen von sechs auf drei Teilnehmer. Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken wies darauf hin, dass die Bundespsychotherapeutenkammer eine Verringerung der Gruppengröße auf zwei Teilnehmer gefordert hatte. Damit habe sie sich nicht durchsetzten können.
Eine weitere Änderung der Psychotherapie-Richtlinie sieht vor, dass eine Verhaltenstherapie künftig auch als alleinige Gruppentherapie, und nicht nur in Verbindung mit einer Einzeltherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann.
„Die Verringerung der Mindestteilnehmerzahl für die Gruppentherapie trägt altersspezifischen Entwicklungsbedingungen und den besonderen therapeutischen Erfordernissen bei Diagnosen wie ADHS, Autismus oder Verhaltensstörungen Rechnung“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie.
Desweiteren lagen dem G-BA ein Antrag der Patientenvertretung vor, die Richtlinien dahingehend zu ändern, dass in den psychoanalytisch begründeten Verfahren auch die Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie möglich sein müsste. Dieser Antrag wurde an den Unterausschuss Methodenbewertung übergeben.
Ebenso wurde ein Antrag, die Aufnahme der systemischen Therapie in den GKV-Leistungskatalog prüfen zu lassen, an den Unterausschuss Methodenwertung übergeben. Die systemische Therapie wurde bereits 2008 vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt und wartet seitdem auf die Prüfung durch den G-BA. Die Systemischen Fachverbände sind zuversichtlich, dass das Verfahren „in absehbarer Zukunft den Patienten als Kassenleistung zugänglich sein wird“. pb
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