BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger (schriftliche Beschlussfassung)


Bekanntmachungen
Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat nachfolgend aufgeführte Änderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnis (UV-GOÄ – Anlage zu § 51 Abs. 1 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger vom 1. Januar 2011) beschlossen:
1. In Teil B, Abschnitt VI., wird nach der Nr. 195 folgende Leistung neu eingefügt:
Nr. 196: Bei Bedarf im Hautarztverfahren und in der dermatologischen Begutachtung gefertigte Fotos, die den im jeweiligen Bericht oder im Gutachten beschriebenen Hautbefund nachvollziehbar dokumentieren und auf CD/DVD (einschließlich der Herstellung, Verpackung, zuzüglich Porto) zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Anzahl der Fotos. Eine darüberhinausgehende notwendige Fotodokumentation kann durch den UV-Träger nach Rücksprache genehmigt werden
Gebühr: 8,50 €
2. Korrektur zu Nr. 2.a des Beschlusses der Gebührenkommission vom 26.11.2012:
In dem durch Nr. 2.a des Beschlusses in die Allgemeinen Bestimmungen zum Teil L eigefügten Absatz wird im letzten Satz die Zahl „7“ gegen die Zahl „6“ ausgetauscht (Redaktionsversehen).
Die Änderungen treten am 1. April 2013 in Kraft und werden veröffentlicht.
Berlin, den 26. März 2013
Für die Unfallversicherungsträger:
Dr. Joachim Breuer
Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:
Dr. Andreas Köhler
Leserkommentare
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