BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 302. Sitzung am 19. März 2013 zu Vorgaben zur Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses aus seiner 288. Sitzung zur Änderung und Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung


mit Wirkung zum 19. März 2013
Zeit- und Projektplanung
1. Die Umsetzung der gezielten Förderung im fachärztlichen Versorgungsbereich gemäß Nr. 2.2 des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 22. Oktober 2012 erfolgt anhand der Einführung von Zuschlägen für zu fördernde Facharztgruppen der fachärztlichen Grundversorgung mit Wirkung zum 1. Juli 2013. Die AG EBM wird hierzu in ihren durch die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 mitgeteilten Sitzungsterminen bis zum 31. Mai 2013 eine konkrete Beschlussvorlage erarbeiten und den Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses über den Fortgang der Beratungen informieren.
2. Die Beschlussfassung des Bewertungsausschusses zur Umsetzung der Änderung und der Weiterentwicklung des EBM gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (288. Sitzung) für den fachärztlichen Versorgungsbereich erfolgt gemäß dem in diesem Beschluss (288. Sitzung) definierten Zeitplan.
3. Bis zum 31. Dezember 2013 analysiert das Institut des Bewertungsausschusses die Ursachen für unterschiedliche Ertragssituationen in den Facharztgruppen. Im Zuge dieser Analyse wird auch überprüft, ob die Änderung und die Weiterentwicklung des EBM gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (288. Sitzung) eine weitere gezielte Förderung ausgewählter Arztgruppen der fachärztlichen Grundversorgung erforderlich macht, bzw. durch welche zusätzlichen Änderungen und Weiterentwicklungen auf eine gezielte Förderung ausgewählter Arztgruppen der fachärztlichen Grundversorgung verzichtet werden kann.
4. Die Beratungen zu offenen Arbeitsthemen aus der AG EBM (insbesondere Gestationsdiabetes, Intravitreale Injektion, Kapselendoskopie, Holmiumlaser) werden in den durch die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 mitgeteilten Sitzungsterminen der AG EBM ab dem 16. April 2013 mit dem Ziel fortgesetzt, diese Leistungen mit Wirkung zum 1. Juli 2013 (Gestationsdiabetes, Intravitreale Injektion) bzw. mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 (Kapselendoskopie, Holmiumlaser) in den EBM einzuführen.
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
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