AKTUELL
Notfallkontrazeption: „Pille danach“ bleibt rezeptpflichtig


Sogenannte Notfallverhütungsmittel bleiben auch künftig verschreibungspflichtig. Das wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 15. Mai deutlich. Dort erteilten die Union und die FDP zwei Anträgen der SPD und der Linken auf Freigabe des Medikamentes eine Absage.
In ihrer Begründung verwies die CDU/CSU-Fraktion auf wissenschaftliche Bedenken, die gegen eine Freigabe sprächen. Wegen entsprechender Zulassungsregeln könnte in Deutschland nur die Verschreibungspflicht von Levonorgestrel aufgehoben werden, dagegen sprächen aber unter anderem mögliche Nebenwirkungen des Medikamentes. „Grundsätzlich ist eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente nötig“, so die Union.
Diese Sicht teilt auch die FDP. Die Parlamentarier betonten in der Sitzung, man könne die „Pille danach“ nicht „mit Kopfschmerztabletten gleichsetzen“. Dreh- und Angelpunkt bei dieser Frage sei die Beratung. Es sei „nur schwer vorstellbar, dass diese im Apothekenverkaufsraum stattfinden könne“. hil
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.