

Im Artikel „Neue Meldepflichten: Was Ärzte beachten sollten“ in Heft 18 (Dtsch Arztebl 2013; 110[18]: A 879) ist der Redaktion leider ein Fehler unterlaufen. Unter dem Abschnitt „Pertussis“ heißt es: „Bis zu zwölf Monate nach Impfung ist die serologische Diagnostik nicht aussagekräftig, daher sollte ein Virusnachweis (PCR) erfolgen.“
Richtig ist vielmehr: „. . . sollte ein Nachweis der Erbsubstanz (PCR) des Bakteriums Bordetella pertussis erfolgen.“ Wir bitten um Entschuldigung. DÄ
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