MEDIEN
Kinderschutz: Ärztlicher Leitfaden soll Ärzte schulen


Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und die Landesvertretung Niedersachsen der Techniker-Krankenkasse haben den bundesweit ersten digitalen „Ärztlichen Leitfaden Kinderschutz“ vorgestellt. Mit diesem Medium sollen Ärzte gezielt geschult werden, Gewalt gegen Kinder zu erkennen und kompetent darauf zu reagieren. Das gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, der Landesvereinigung für Gesundheit und der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) initiierte Präventionsprojekt soll einer verbesserten und beschleunigten Zusammenarbeit aller Beteiligten dienen, um betroffenen Kindern rascher zu helfen und Täter schneller zu fassen.
„Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter: Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch“, erklärte Dr. med. Gisbert Voigt, Vizepräsident der ÄKN. „Wir möchten mit diesem Leitfaden dazu beitragen, dass Haus- und Kinderärzte Fälle von Kindesmissbrauch noch schneller erkennen.“ Bei ersten Anzeichen sei es wichtig, umsichtig und schnell, aber auch sensibel zu reagieren, um noch Schlimmeres zu verhindern. In fraglichen Fällen sei das Beratungsangebot der Rechtsmedizin der MHH für niedergelassene Haus- und Kinderärzte hilfreich. Auskünfte erteilten zudem auch die Rechtsabteilung der Ärztekammer und die fachkundigen Stellen der regionalen Jugendämter.
„Bei der Kindesmisshandlung ist eine schnelle und sichere Diagnose von herausragender präventiver und teilweise lebensrettender Bedeutung“, betonte Prof. Dr. med. Anette Solveig Debertin vom Institut für Rechtsmedizin der MHH. Die Interpretation der Befunde bei entsprechenden Verdachtsfällen erfordere ein spezialisiertes Fachwissen mit Kenntnissen der gebotenen Untersuchungstechniken, Normvarianten, Differenzialdiagnosen und Heilungsverläufen. Seit Oktober 2010 bietet das Institut mit dem Projekt Kinderschutz – auch unabhängig von einer Strafanzeige – eine solche qualifizierte Untersuchung und Diagnostik an.
Der digitale Leitfaden stellt Fachinformationen für die Praxis und Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung. Er ist unter www.aerztlicher-leitfaden-kinderschutz-nds.de abrufbar. EB