EDITORIAL
Ambulante Versorgung psychisch Kranker: Diskussion um die Ärztequote


Eigentlich sollte die Ärztequote, also die Mindestquotenregelung, wonach ein Versorgungsanteil von 25 Prozent der psychotherapeutischen Praxissitze ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten ist, zum Jahresende 2013 auslaufen. So hatte es der Gesetzgeber 2009 entschieden, nachdem die Ärztequote, die bis dahin bei 40 Prozent Versorgungsanteil lag, zu übermäßig vielen – bundesweit etwa 1 800 – unbesetzten Praxissitzen geführt hatte. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte damals schon gefordert, die Ärztequote ganz abzuschaffen und die Praxissitze für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) frei zu geben. Die Bundesärztekammer und die Berufsverbände der ärztlichen Psychotherapeuten pochten zunächst auf die Beibehaltung der 40-Prozent-Quote, zeigten sich dann aber mit einer Reduzierung auf 25 Prozent einverstanden: Es gab die ärztlichen Psychotherapeuten schlichtweg nicht, die die quotierten Sitze übernehmen wollten. Die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hatten und haben Nachwuchsprobleme.
Eingeführt wurde die Ärztequote mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahr 1999, als erstmals unterschiedliche Professionen in der Bedarfsplanung zu einer Arztgruppe zusammengefasst wurden. Der Gesetzgeber wollte damals unter anderem verhindern, dass PP die Versorgung dominieren und zudem herausfinden, inwieweit sich medizinische und psychologische Ansätze in der Behandlung decken oder ergänzen.
In der Überzahl sind PP und KJP inzwischen schon. Einen fachlichen Grund für die Beibehaltung der Ärztequote gibt es nach Ansicht von BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter hingegen nicht: Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten behandelten die gleichen Erkrankungen. Dem widerspricht Dr. med. Herbert Menzel, Vorsitzender des Berufsverbandes der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM): Eine Doppelqualifikation als Arzt und Psychotherapeut sei angesichts der Zunahme psychischer Erkrankungen hilfreich. Der BPM fordert zudem innerhalb der Ärztequote eine 50-Prozent-Quote für die Psychosomatiker.
Menzel engagiert sich seit Wochen dafür, dass der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der in der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie zu Jahresbeginn eine Verlängerung der Ärztequote vorgesehen hatte, doch noch umgesetzt wird. Das Bundesgesundheitsministerium hatte nämlich den Vorschlag des G-BA zur Verlängerung der Ärztequote beanstandet – mit Hinweis auf die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit. Jetzt gibt es also einen erneuten Vorstoß – über Änderungsanträge als Anhängsel zur Novellierung des Arzneimittelrechts –, die Ärztequote zu verlängern. Entschieden ist noch nichts.
Die BPtK weist in diesen Tagen auf die Nachteile der Quote für die Versorgung psychisch Kranker besonders in den ostdeutschen Bundesländern hin: Etwa 200 Psychotherapeutensitze könnten dort voraussichtlich nicht besetzt werden, weil sie für Ärzte frei gehalten würden, die es nicht gibt. Zumindest sollten freie Praxissitze nach drei Monaten an PP vergeben werden, wenn sich kein ärztlicher Bewerber findet, fordert die Kammer. Die Lösung klingt pragmatisch.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.