ArchivDeutsches Ärzteblatt25/2013Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer

Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst

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Bekanntmachungen

Stand 26. Mai 2013

Präambel

Die Bundesärztekammer hat sich seit Anfang der 1990er Jahre für die bundesweite Einführung von Ärztlichen Leitern Rettungsdienst eingesetzt und mit der „Empfehlung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ und dem Ergänzungspapier „Sinn der Empfehlung“ 1994 Standards gesetzt.

Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen verändert, der Rettungsdienst hat sich entwickelt und bundesweit wurden Erfahrungen von und mit Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) gewonnen:

Die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, nicht nur im Qualitätsmanagement, stößt danach besonders in der Umsetzung durch fehlende Durchsetzungsmöglichkeiten an ihre Grenzen und führt immer wieder zu Konflikten.

Einleitung

Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Leitung durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.

Die Notwendigkeit zur kontinuierlichen ärztlichen Einbindung in das Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes ergibt sich u. a. aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V zur Qualitätssicherung. Diese machen eine Kontrolle sowohl der medizinischen Effektivität als auch der ökonomischen Effizienz bei der Einsatzplanung und -abwicklung im Rettungsdienst unverzichtbar. Darüber hinaus erfordern arzneimittelrechtliche Vorgaben (z. B. die Betäubungsmittelverschreibungsordnung) die Beauftragung eines verantwortlichen Arztes.

Auch die Anwendung von Maßnahmen der „Notkompetenz“ durch nichtärztliches Rettungsdienstpersonal ist nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer an eine ständige Überwachung durch einen dafür verantwortlichen und weisungsbefugten Arzt gebunden.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeitet der Ärztliche Leiter Rettungsdienst kooperativ mit anderen im Rettungsdienst tätigen Ärzten sowie den nichtärztlichen Führungskräften des Rettungsdienstes zusammen.

Die Bundesärztekammer fordert weiterhin die flächendeckende Institutionalisierung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.

Aus Sicht der Bundesärztekammer muss die Stellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst dem umfangreichen Verantwortungsbereich und seiner wirkungsvollen Aufgabenwahrnehmung gerecht werden.

Definition

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist.

Aufgaben

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist für das medizinische Qualitätsmanagement und die fachliche Gesamtkonzeption der Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst organisationsübergreifend die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Deshalb nimmt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst folgende Aufgaben wahr:

1. Einsatzplanung und -bewältigung

Mitwirkung

  • bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen
  • bei der Koordination der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Organisation
  • bei besonderen Schadenslagen

Festlegung

  • der medizinischen Behandlungsstandards für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst
  • der medizinisch-organisatorischen Versorgungsstandards für arztbesetzte Rettungsmittel
  • der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst
  • der Strategie der Disposition rettungsdienstlicher Einsatzmittel in der Leitstelle
  • von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen durch die Leitstelle
  • von medizin-taktischen Konzepten für die Bewältigung von besonderen Schadenslagen
  • Entscheidung in strittigen rettungsdienstlichen Schutzgüterfragen

2. Qualitätsmanagement

Mitwirkung

  • bei der kontinuierlichen Schwachstellenanalyse
  • bei der Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßnahmen
  • bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten
  • bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen

Festlegung

  • der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst
  • der Methodenauswahl für die Datenanalyse
  • der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung
  • der Qualitätsanforderungen im Rettungsdienst
  • der notwendigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

3. Aus-/Fortbildung

  • Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (inkl. Leitstellenpersonal)
  • Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichte der Fortbildung für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst
  • Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten
  • Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal
  • Planung und Koordination der klinischen Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal
  • Mitwirkung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildung

4. Arbeitsmedizin und Hygiene

  • Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien
  • Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
  • Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften
  • Festlegung der Desinfektionspläne

5. Gremienarbeit

  • Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und überregionalen Gremien

6. Forschung

  • Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen Forschungsprojekten

Stellung

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst muss eine Stellung erhalten, die gewährleistet, dass eine wirkungsvolle Wahrnehmung der Aufgaben möglich ist.

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst

  • wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt
  • ist in allen medizinischen Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und weisungsbefugt, d. h., er leitet den Rettungsdienst in medizinischen Fragen:

– in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem nichtärztlichen Personal und

– in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst,

– die im Rettungsdienst tätigen Organisationen und Personen sind ihm gegenüber berichtspflichtig,

– berät die zuständigen Behörden in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes,

– ist an allen den Rettungsdienst betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.

Organisationsmodelle

Aufgrund der regional unterschiedlichen Größe und Organisationsstrukturen des Rettungsdienstes können keine verbindlichen Empfehlungen für die Organisationsform zur Institutionalisierung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst gegeben werden.

Qualifikation

Um die mit dem umfangreichen Aufgabenkatalog und der Bedeutung der Stellung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ verbundenen hohen Anforderungen erfüllen zu können, ist eine besondere Qualifikation erforderlich, die sowohl medizinische als auch administrative Kenntnisse erfordert.

Die Qualifikation zum ÄLRD umfasst

  • eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Gebiet mit Bezug zur Notfall- und Intensivmedizin
  • die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder eine von der zuständigen Ärztekammer als vergleichbar anerkannte Qualifikation
  • die Qualifikation zum „Leitenden Notarzt“ entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
  • die Teilnahme an einer speziellen Fortbildung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
  • eine langjährige Tätigkeit in der präklinischen und klinischen Notfallmedizin

Fortlaufende Qualifizierung

  • anhaltende regelmäßige notärztliche Tätigkeit
  • Kenntnisse in der Systemanalyse, Konzeptentwicklung und Problemlösung im Rettungsdienst
  • Detailkenntnisse der Infrastruktur des Rettungsdienstes und des Gesundheitswesens
  • kontinuierliche Fortbildung in den Fachfragen des Aufgabengebietes, z. B. Verwaltungslehre, Rechtskunde, Qualitätsmanagement 

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