BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 303. Sitzung am 31. Mai 2013 (Präsenzsitzung) einen Beschluss zur Vorbereitung der Festlegung des Umgangs mit Selektivvertragsteilnehmern bei der Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten gemäß § 87a Abs. 5 SGB V für das Jahr 2014 mit Wirkung zum 31. Mai 2013 gefasst.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Vorbehalt:
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Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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