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Bayerischer Hausärztetag: Seehofer will Rückkehr zu alten Hausarztverträgen


Auf seinem diesjährigen Hausärztetag in Augsburg hat der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) eine unerwartete Zusage vom bayerischen Ministerpräsidenten erhalten: Der CSU-Vorsitzende, Horst Seehofer, versprach ihnen, das Zustandekommen einer künftigen Regierungskoalition abhängig zu machen von der Zustimmung des Koalitionspartners zur Rückkehr zum alten § 73 b Sozialgesetzbuch V – ohne den Absatz 5 a zur Refinanzierung der Höhervergütung – und zur Verpflichtung der Kassen, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Verträge) anzubieten. Welche Parteien dafür infrage kommen, ist offen. Derzeit lehnen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine solche Verpflichtung ab, und selbst in der CDU ist die Meinung dazu nicht einhellig. Lediglich Die Linke stimmt dem zu – kommt aber für die Union als Koalitionspartner wohl kaum infrage.
Der Kampf um den § 73 b nach altem Recht (bis 2010) ist für den Vorsitzenden des bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. med. Dieter Geis, ein lohnendes Ziel. Die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sind für die beteiligten Praxen attraktiv, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Während der durchschnittliche Fallwert der Hausärzte in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bei 64 Euro liegt, sind das im selektiven HzV-Vertrag 25 Prozent mehr, also etwa 80 Euro im Quartal.
Verärgert hat den Hausärzte-Vorstand die Kündigung des 2011 per Schiedsspruch zustande gekommenen HzV-Vertrags durch die AOK Bayern zum 1. Juli 2014. Geis sieht darin einen Affront und fordert die Politik auf, „die AOK Bayern auf ihren Versorgungsauftrag zu verpflichten und diesen Schritt zu einer Dreiklassenmedizin zu unterbinden“. KS
Lauterbach, Karl
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