ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2013Heilkundeübertragung: Noch keine Modellprojekte

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Heilkundeübertragung: Noch keine Modellprojekte

Hibbeler, Birgit

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Inwieweit können Pflegekräfte ärztliche Aufgaben übernehmen? Diese Frage sollte in Modellprojekten nach der „Heilkundeübertragungsrichtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses geklärt werden. Bisher gibt es aber keinen einzigen Modellversuch, wie eine Sprecherin des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf Anfrage mitteilte.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist die Tatsache ein Hindernis, dass Pflegekräfte, die in die Modellversuche eingebunden werden, zuvor eine spezielle Ausbildung durchlaufen sollen. Die Anforderungen an solche Ausbildungen müssten zunächst festgelegt werden. Grundlage für die Heilkundeübertragungsrichtlinie von Oktober 2011 ist § 63 Abs. 3 c SGB V. Die Richtlinie bezieht sich auf den stationären und ambulanten Bereich.

Ebenfalls noch nicht umgesetzt sind die Vorgaben aus § 28 SGB V. Demnach sollten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende Juni 2012 für den ambulanten Sektor beispielhaft festlegen, welche ärztlichen Aufgaben an nichtärztliche Fachberufe delegiert werden können. Eine solche Liste liegt bisher nicht vor. BH

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