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Fahrlässige Tötung: Berufungsverfahren gegen PJler eröffnet


Im Fall des wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Studenten im praktischen Jahr (PJ) ist Mitte Juli am Landgericht Bielefeld das Berufungsverfahren eröffnet worden. Der Student hatte vor zwei Jahren in einem Bielefelder Krankenhaus einem Säugling ein für die orale Gabe bestimmtes Antibiotikum intravenös gespritzt. Das Kind starb an einem anaphylaktischen Schock. Den Studenten verurteilte das Amtsgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe von 1 800 Euro (Az.: 10 Ds-16 Js 279/ 11-1009/12). Gegen das Urteil legte er Berufung ein.
Der erste Verhandlungstag des Berufungsverfahrens verdeutlichte die völlig unterschiedliche Sichtweise der Beteiligten auf den Tathergang. Nach Aussage einer Krankenschwester hatte der PJler lediglich den Auftrag, dem Säugling Blut abzunehmen. Als sie das für die orale Gabe bestimmte Antibiotikum Cotrimoxazol ins Zimmer gebracht habe, habe sie gesagt: „Hier ist das orale Antibiotikum.“ Die Spritze sei nicht beschriftet gewesen und mit einem roten Combi-Stopper verschlossen, was für intravenöse Medikamente auf der Station unüblich gewesen sei. Der Angeklagte ging hingegen davon aus, für Blutabnahme, Verabreichung der Substanz und die darauffolgende Blutabnahme zuständig zu sein. Das Medikament in der Spritze hielt er für Refobacin. Die Schwester habe es mit den Worten ins Zimmer gebracht: „Hier ist das Medikament.“ Der Chefarzt der Abteilung erklärte, dem Studenten habe klar sein müssen, dass die Spritze für den oralen Gebrauch bestimmt war. Neben dem roten Combi-Stopper hätte ihn die milchige Farbe des Präparates stutzig machen müssen und die Tatsache, dass die Spritze nicht beschriftet war. Intravenöse Spritzen dürften PJler nur auf ärztliche Anweisung geben. Einen solchen Auftrag habe der Angeklagte nicht gehabt. Die Verhandlung wurde auf den 5. August vertagt. BH
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am Mittwoch, 14. August 2013, 23:12
Revision und neue Ermittlungen