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Honorarverhandlungen 2014: KBV fordert feste Preise für Grundpauschalen


Seit Mitte August verhandelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) offiziell mit dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen über die Honorarentwicklung für die etwa 140 000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte 2014. Die Beschlüsse auf Bundesebene, die nach dem Gesetz jeweils bis zum 31. August jedes Jahres gefasst werden müssen, bilden die Grundlage für weitere Verhandlungen in den Regionen.
Am 19. August hätten die Vertragspartner zunächst vorbereitende Beschlüsse getroffen, erklärte KBV-Sprecher Roland Stahl. Am 29. August (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) wird dann über die Höhe des Orientierungswerts verhandelt, anhand dessen die Preise für ärztliche Leistungen berechnet werden. Beraten wird zudem darüber, wie sich die Krankheitslast der Bevölkerung verändert hat. Diese morbiditätsbedingte Veränderungsrate ist die Basis für die Honorarverhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen in den Regionen.
Die KBV hatte bereits im Vorfeld der ersten Verhandlungsrunde drei wesentliche Forderungen formuliert: Sie will, dass die Veränderung der Morbidität in der Bevölkerung vollständig berücksichtigt wird. Ebenso soll bei der Anpassung des Orientierungswertes der Inflationsausgleich für 2013 in voller Höhe erfolgen. Schließlich sollen die haus- und fachärztlichen Grundpauschalen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgelöst und zu festen Preisen vergütet werden. HK
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