POLITIK
Sexueller Kindesmissbrauch: „Der Skandal besteht weiter fort“


Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung legte Wert darauf, keinen Abschlussbericht vorzulegen. Die Unabhängige Stelle müsse von der nächsten Bundesregierung weitergeführt werden. Denn es sei noch viel zu tun.
Keine Entwarnung und kein Schlussstrich“ war die Bilanz des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. „Zwar erleben wir uns als Zeitzeugen einer veränderten Bewusstseinslage und haben einen viel klareren Blick auf die Sexualität von Jungen und Mädchen als noch in den 70er und 80er Jahren“, sagte Rörig. „Doch der Skandal besteht weiter fort.“ Die Fallzahlen von Betroffenen sexuellen Missbrauchs seien ungebrochen hoch, resümierte er dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden der ersten Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg und anderen Institutionen. 2012 wurden demnach 12 623 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren angezeigt (Bundesministerium des Inneren, 2013). Die Dunkelziffer soll deutlich höher sein.
„Wir sind noch weit davon entfernt, unsere Kinder in Kindertagesstätten, Schulen und Sportstätten schützen zu können“, sagte Rörig. Es gebe keine durchgängigen Schutzkonzepte; bei Prävention und Intervention bestehe weiterhin erheblicher Investionsbedarf. Häufig würden nur Einzelaktivitäten in den Institutionen durchgeführt. Positiv sei jedoch, dass Weiter- und Fortbildungen für die Mitarbeiter verstärkt angeboten würden.
Die Länder zahlen nicht
Auch bei Hilfe und Beratung für die Betroffenen sei bis heute immer noch zu wenig erreicht worden, so Rörig. „Es ist sehr ärgerlich, dass es fast zwei Jahre nach Ende des Runden Tisches noch nicht gelungen ist, die Länder und Kommunen für die dringend notwendige Stabilisierung und den Ausbau der Beratungsstellen zu gewinnen.“ Der Bund hatte den Fonds sexueller Missbrauch mit 50 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Runde Tisch hatte daraufhin beschlossen, dass die Länder ebenfalls 50 Millionen Euro für Hilfe und Beratung von Betroffenen aufbringen sollen. Einzig Mecklenburg-Vorpommern habe seinen Anteil zugesagt, Bayern eine Einzahlung zumindest signalisiert. Besondere Versorgungslücken gebe es bei Fachberatungsstellen für Behinderte, Jungen, Männer und Migranten.
„Es fehlt an einer weitergehenden unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch – der Runde Tisch war keine Aufarbeitung“, sagte Rörig. Den Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz, das Forschungsprojekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige“ neu als interdisziplinäres Projekt auszuschreiben, habe er positiv aufgenommen. Das Forschungsprojekt war aufgrund des fehlenden Konsenses in der Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Januar vorläufig beendet worden. Nun sollen Wissenschaftler verschiedener Fachdisziplinen das Projekt weiterführen.
Die Unabhängige Stelle eines Missbrauchsbeauftragten und die Beteiligung von Betroffenen müssten auch in der nächsten Legislaturperiode gesetzlich verankert werden, forderte Rörig. Bisher hätten sich nur zwei Parteien eindeutig dazu geäußert, die Unabhängige Stelle weiterführen zu wollen: die FDP und die Grünen. Aktuell zeigte sich Rörig „vorsichtig optimistisch“, dass auch andere Parteien dem Thema den gebührenden Platz einräumen werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt unterdessen, dass das neue Hilfeportal des Missbrauchsbeauftragten www.hilfeportal-missbrauch.de Betroffenen auch den Zugang zu psychotherapeutischen Privatpraxen erleichtert. Ohne diese Behandlungsplätze von approbierten Psychotherapeuten, die ohne Zulassung im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten, sei eine gesicherte Versorgung von psychisch kranken Menschen oft nicht möglich. Beklagt wurden von den Betroffenen immer wieder lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Das Hilfeportal ist zudem ein wesentlicher Punkt der Rahmenempfehlung, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die BPtK, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vor einem Jahr beschlossen haben.
Therapeutische Hilfe
Qualifizierte ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, die über Erfahrungen in der Therapie von Betroffenen sexuellen Missbrauchs verfügen, werden weiterhin gebeten, sich in die Datenbank einzutragen: www.datenerfassung.hilfeportal-missbrauch.de.
Petra Bühring