MEDIEN
Sächsische Landesärztekammer: Infos zu Willenserklärungen für Patienten


Die Sächsische Landesärztekammer bietet zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht umfangreiche Informationen und Vorlagen im Internet an. Entwickelt wurden diese Vorlagen gemeinsam von Juristen und Ärzten. Sie sind verständlich formuliert und übersichtlich gestaltet.
In der Patientenverfügung kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern. Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des Vertrauens zu benennen, die für den Fall einer Betreuung vom Betreuungsgericht bestellt werden soll. Anstelle der Betreuungsverfügung, oder auch zusätzlich, kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann. Diese muss im Unterschied zum Betreuer nicht vom Betreuungsgericht bestellt werden, sondern kann im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln.
Zudem gibt es ein Hinweisschild für die Brieftasche, auf dem vermerkt werden kann, dass etwa eine Patientenverfügung vorliegt. Interessierte können sich sämtliche Mustervorlagen unter www.slaek.de/de/03/patientenberatung/patientenverfuegung.php ausdrucken. EB
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