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Sucht und Drogen: E-Zigarette ist kein Arzneimittel
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Hersteller und Verkäufer von E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten haben vor Gericht einen Etappensieg erstritten. Die E-Zigarette sei kein Arzneimittel, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Damit ist auch der Vertrieb nikotinhaltiger Liquids für E-Zigaretten nicht strafbar.
Die Richter widersprachen mit ihren Entscheidungen der Auffassung von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie hatte Händler vor dem Vertrieb der Liquids gewarnt, weil es sich um Arzneimittel handele. Diese aber dürften ohne Zulassung nicht verkauft werden. Dagegen urteilte das OVG, nikotinhaltige Liquids seien keine Arzneimittel und E-Zigaretten keine Medizinprodukte. Arzneimittel hätten eine therapeutische Eignung und Zweckbestimmung. Die Liquids seien weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen. Davon gingen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Krebsforschungszentrum sowie neueste Studien aus.
Mit einem ihrer drei aktuellen Urteile gaben die Richter der Klage eines Herstellers nikotinhaltiger Flüssigkeiten statt, der sich gegen Steffens’ öffentliche Warnung vor dem Vertrieb der Liquids zur Wehr gesetzt hatte. Vor dem OVG erfolgreich war auch die Betreiberin eines Ladens für E-Zigaretten in Wuppertal, der die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. afp/pb
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