BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Zur Neufassung des Bundesmantelvertrages-Ärzte mit Wirkung vom 1. Oktober 2013


Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R. Berlin, – andererseits – haben die Neufassung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) gemäß § 82 Abs. 1 SGB V über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 vereinbart. Damit wurden der bisherige Bundesmantelvertrag Ärzte und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen zusammengeführt.
Gleichzeitig tritt der Bundesmantelvertrag Ärzte vom 1. Januar 1995 und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen vom 1. Juli 1994 außer Kraft, jeweils mit Ausnahme der Anlagen zu diesen Verträgen. Die Anlagen gelten bis zu ihrer Zusammenführung als Bestandteil des neuen Bundesmantelvertrages-Ärzte fort.
Die Bekanntmachung der Neufassung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) in dieser Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes erfolgt in Form einer Beilage als CD-ROM.
Hinweis zur beiliegenden CD-ROM:
Bekannt gemacht wird der neue Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), Stand 1. Oktober 2013, wie zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband vereinbart.
Sollten Sie an dieser Stelle keine CD-ROM vorfinden, können Sie den neuen Bundesmantelvertrag-Ärzte auf der Homepage der KBV (www.kbv.de)
unter der Rubrik Rechtsquellen abrufen.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.